Verein LQ Mittel- und Hinterthurgau
Der Verein Landschaftsqualität Mittel- und Hinterthurgau bezweckt die Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt und der Qualität der Kulturlandschaft in der Region Mittelthurgau. Dazu richtet er ein Landschaftsqualitätsprojekt für den Bezug von Landschaftsqualitätsbeiträgen nach Direktzahlungsverordnung Art. 60 ein. Der Verein tritt als Träger dieses Projektes auf und übernimmt diejenigen Aufgaben, die in den Richtlinien des BLW der Trägerschaft zugewiesenen werden. Zusätzlich unterstützt er die Mitglieder bei Fragen und bei der Umsetzung der Landschaftsqualitätsmassnahmen. Dazu unterhält er eine enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Ämtern, mit der Beratung des BBZ Arenenberg, mit dem Verband Thurgauer Landwirtschaft sowie den Trägerschaften der weiteren Landschaftsqualitätsprojekte im Kanton Thurgau.
Vorstandsmitglieder
- Thomas Boltshauser, Ottoberg, Präsident
- Felix Bruderer, Wängi, Finanzen
- Daniel Breitenmoser, Birwinken Vertreter der Gemeinden
- Marcel Schneider, Wängi
- Silvan Ziegler, Bussnang
Projekt LQ-Mittelthurgau
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Projektziele (Wirkungsziele)
Das Projekt will
- die Landschaft im Perimeter als wichtiges Erholungs- und Ausflugsgebiet erhalten und aufwerten
- die Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Qualität der Kulturlandschaft besser in Wert setzen
- der Bevölkerung den Wert der Kulturlandschaft und die Thurgauer Landwirtschaft näher bringen
- die Identität und die Bekanntheit der Produkte aus der Region fördern.
Diese allgemeinen Oberziele sollen in räumlich differenzierter Weise so umgesetzt werden, dass die Eigenheiten der unterschiedlichen Landschaftstypen berücksichtigt und in ihrem spezifischen Charakter gemäss Leitbild gefördert werden. Insbesondere sollen dabei als konkretisierte Wirkungsziele
- die traditionelle, vielfältige Nutzungsweise mit ihren vielen naturnahen Elementen gefördert,
- die Erholungseignung und Attraktivität der Wege, vor allem der Wanderwege und der historischen Verkehrswege, erhalten oder mit gezielten Massnahmen verbessert sowie
- die Nutzungskonflikte zwischen Erholungssuchenden und der Landwirtschaft entschärft werden.
Die erste Projektphase (2014 bis 2022) wurde erfolgreich abgeschlossen und der Schlussbericht (siehe Downloads) vom BLW genehmigt. Nun befindet sich das Projekt mit denselben Massnahmen und Bedingungen in einer weiteren Phase, welche bis 2025 läuft.