Aufbau
Das Beitragskonzept umfasst den Hofbeitrag mit einer Auswahl von 18 zu fördernden Elementen (siehe *Auswahlliste Hofbeitrag) sowie 23 Einzelelementen bzw. Massnahmen. Dazu kommen je nach Art der Bewirtschaftung noch Beiträge für Spezialkulturen sowie ein Landschaftsstruktur-Bonus zur Förderung der Nutzungsvielfalt und des Strukturreichtums.
Hofbeitrag
Mindestanforderungen
- Betrieb ist direktzahlungsberechtigt.
- Mindestens 4 verschiedene Elemente aus der Auswahlliste* sind auf der Betriebsfläche erfüllt, davon max. 4 Elemente innerhalb der Bauzone liegend.
- Kein Verstoss gegen die kommunalen und kantonalen Nutzungs- und Gestaltungspläne, gegen das Gewässerschutzgesetz sowie gegen landwirtschaftsrelevante Auflagen.
- Selbstdeklaration unter Beilage eines Plans oder Luftbildes, auf dem alle Elemente eingezeichnet sind.
Bonus für Zusatzleistungen
- Pro weiteres Element Fr. 100
- Pro Hof maximal Fr. 1’600
- 4 Elemente gelten als Mindestanforderung bzw. als Einstiegsschwelle ins Projekt. Beiträge werden ab dem 5. Element ausbezahlt.
- Jede Massnahme zählt als ein Element (Ausnahme: Massnahme 12 kann maximal dreimal gezählt werden).
- Selbstdeklaration unter Beilage eines Plans oder Luftbildes, auf dem alle Elemente eingezeichnet sind.
*Auswahlliste Hofbeitrag
- Haltung von Raufutterverzehrern mit RAUS, gemäss Abrechnung DZ.
- Mindestens 2 Arten im Thurgau verbreiteter Raufutterverzehrern mit RAUS (Kühe, Pferde, Schafe, Ziegen), je mind. 3 Tiere.
- Acker- und Futterbau je mindestens 3ha oder Futterbau und mindestens 3 Ackerkulturen.
- Gemüseanbau ohne Folien und Tunnel mind. 50 a.
- Rebbau mindestens 20a oder Niederstammkulturen mindestens 50a.
- Beerenanbau ohne Netze mindestens 20a.
- Hochstammobstbäume mindestens 60.
- Bauerngarten oder Pflanzblätz mindestens 1a, kein Anbau von Neophyten gemäss Info Flora.
- 5–20 Hühner, Enten oder Gänse freilaufend auf dem Hof oder in Hühnerhof.
- Hofbaum (einheimische Baumart oder Obstbaum in unmittelbarer Nähe zum Hof; nicht mit anderen LQ-Beiträgen für Bäume kumulierbar).
- Mindestens 10 verschiedene Obstsorten (Kern und Steinobst).
- Naturnaher, nicht abgedichteter Tümpel oder Weiher mit mind. 15m2 Wasserfläche. Dieses Element kann maximal dreimal gezählt werden.
- Siloballen geordnet an landschaftsverträglicher Stelle (z.B. hinter Scheune) oder Betrieb mit Raufutterverzehrern und silofreier Produktion.
- Hof- oder Weidebrunnen mit fliessend Wasser (Laufbrunnen ohne Hahn oder Ziehbrunnen). Nur Holz-, Beton- oder Metallbrunnen mit Einlauf aus Metallrohr oder Holz (kein Plastik); zur Vermeidung einer morastigen Umgebung muss das Brunnenwasser fachgerecht abgeleitet werden.
- Kein benzinbetriebener Laubbläser wird verwendet.
- Ortsfeste Bienenhaltung auf dem Betrieb. Kann sich auf der Betriebsfläche (Obstanlagen, Waldrand, etc.) befinden.
- 80% der Maschinen und Geräte sind in Gebäuden untergestellt.
- Die Stallung ist offen und die Tiere sind vom öffentlichen Grund her das ganze Jahr über sichtbar (z.B. einsehbarer Laufhof oder Wintergarten, welche für die Tiere frei zugänglich sind).
Beitrag Einzelelemente
Bedeutung
Zur ÜbersichtAus einer umfassenden Liste von Massnahmen und förderungswürdigen Elementen sind 23 Elemente bzw. Massnahmen ausgewählt und konkretisiert worden. Die Wahl und Ausformulierung der Massnahmen ist einerseits ausgerichtet auf die Zielsetzungen des Projektes, andererseits auf Umsetzbarkeit und Administrierbarkeit. Eine Übersicht über die Einzelelemente finden Sie unter Massnahmen.
Nummerierung
- 101 - 199 Wiesen und Weiden
- 201 - 299 Acker und Gemüsebau
- 301 - 399 Rebbau
- 401 - 499 Bäume
- 501 - 599 Gehölze
- 601 - 699 Wege
Beitrag Spezialkulturen (Niederstamm-Obstanlagen und Rebbau)
Landschaftliche Bedeutung
Spezialkulturen, vor allem Niederstammkulturen und Rebbau, nehmen im Projektperimeter mit rund 10% der LN verhältnismässig grosse Flächen ein und prägen damit die Landschaft wesentlich mit.
Förderung von spezifischen Bewirtschaftungs- und Pflegeformen, die sich bei den Spezialkulturen positiv auf die Landschaftsqualität auswirken.
Download Formular Spezialkulturen
Beitragsbemessung
- Pro 0.2ha mit Holzpfosten (ohne Ankerpfähle) oder Niederstamm-Obstanlage ohne Pfähle: 2 Punkte
- Pro 50m entlang von öffentlichen Wegen ohne Einzäunung: 2 Punkte
- Pro angebaute Obstart (Apfel, Birne etc.) mit einem Ertragsanteil von mind. 5% und mind. 2 Reihen: 1 Punkt
- Hochwachsende Pflanzen (Rosen oder einheimische Sträucher und Bäume, jeweils mind. 1.5m hoch) am Anfang der Reihe auf Wegseite: pro 10 Reihen 2 Punkte.
- Holzige einheimische Pflanzen wie Efeu oder Sträucher, welche den Zaun mehrheitlich bedecken: pro 20m 1 Punkt.
Die Punktzahl wird durchschnittlich je ha Niederstammobst oder Rebkultur gerechnet d.h. gesamte erreichte Punktzahl durch die Fläche geteilt.
0–5 Punkte: kein Beitrag
Pro weitere 5 Punkte (also z.B. 6-10 Punkte): Fr. 150/ha.
Max. Fr. 600 pro Betrieb.
Nur Elemente ausserhalb der Bauzone können einbezogen werden.
- Nicht in LR 1: Ackerbau geprägte Ebenen
- Nicht in LR 4: Feucht- bzw. Riedlandschaft
Erfassung: Selbstdeklaration auf vorbereitetem Formular und unter Beilage eines Plans.
Landschaftsstruktur-Bonus
Landschaftliche Bedeutung
Der Charakter der Kulturlandschaft im Projektperimeter wird massgeblich bestimmt durch das Mosaik verschiedener Nutzungen, Strukturen und Grenzlinien. Mit dem Landschaftsstruktur-Bonus sollen Leistungen abgegolten werden, die der Erhaltung und Förderung dieser landschaftlichen Vielfalt dienen.
Förderung von Betrieben mit besonders vielfältiger Betriebsstruktur.
Beitragsbemessung
- Ab einem durchschnittlichen LQ-Beitrag von Fr. 150/ha LN und mindestens 7 verschiedenen beitragsberechtigten Einzelelementen gibt es einen Bonus von Fr. 15/ha LN
- Ab einem durchschnittlichen LQ-Beitrag von Fr. 300/ha LN und mindestens 10 verschiedenen Einzelelementen weitere Fr. 15/ha LN.