Hecken als Baum- und Niederhecke prägen und gliedern die Landschaft mit jahreszeitlich wechselnden Strukturen und Farbklängen.
Mindestanforderungen
- Mindestlänge 10m, bestehend aus einheimischen Gehölzarten.
- Die Hecken müssen als Hecken mit Pufferstreifen (Code 857) oder Hecken mit Krautsaum(Code 852) angemeldet sein.
Beiträge
- Basisbeitrag für Hecken ohne Qualität, mit Pufferstreifen (Code 857): Fr. 20 pro a
- Basisbeitrag für Hecken mit Qualität (Code 852): BFF QI Fr. 5 pro a und BFF QII Fr. 15 pro a
- Bei Grenzhecken wird der Beitrag an denjenigen Bewirtschafter ausgerichtet, der die Pflege macht
- Kein Initialbeitrag: Pflanzgut (einheimisch und standortgerecht) wird auf Anfrage bereits jetzt durch Kanton finanziert. Anmerkung: Neuanlagen mit pauschaler Bonuskomponente von 25% auf den Basisbeitrag in den Gebieten mit Vorrang Landschaft Nr. 120, 122, 124, 127, 130, 131, 132, 133, 149.