Wiesengräben wurden häufig zum Zweck der Be- oder Entwässerung angelegt. Sie haben eine wichtige Bedeutung für die Strukturierung der Landschaft, sind aber oft in einem schlechten Zustand.
Mindestanforderungen
- Keine Düngung des Wiesensaums.
- Mind. 50m Länge, beidseits Wiesensaum mind. 3m.
- Reinigung des Grabens jährlich während des Spätsommers.
- Invasive Neophyten werden beseitigt.
- Nur für nicht als Gewässer ausgeschiedene Objekte (nicht in der Landkarte enthalten) ohne Uferbestockung.
- Massnahme kombinierbar mit BFF extensiv oder wenig intensiv genutzte Wiese.
Beiträge
- Fr. 6.50 pro Laufmeter und Grabenseite.
- Bonusbeitrag: Pauschal 25% in LR3: Schmelzwasserrinne
Nur in LR 2 und LR 4.