Blühender Wegrandstreifen

205 - Blumenstreifen am Ackerrand

Schmale, nicht als Ackerland nutzbare Streifen und oft auch andere kleine Restflächen sind neben jedem Ackerschlag vorhanden, z.B. zwischen Weg und Acker. Sie verursachen Pflegeaufwand, meist ohne dass sie einen Nutzen für die Produktion haben. Solche Flächen, auch wenn sie nur klein sind, können mit gezielten Massnahmen zu einer wesentlichen Aufwertung der Landschaft beitragen, vor allem wenn sie neben einem oft begangenen Weg liegen.

  • Nur entlang von Strassen und Wegen.
  • Die Mindestbreite von 1m muss auch nach dem Abranden gewährleistet sein.
  • Nur in LR 1–3

Massnahme ist beschränkt auf Flächen, welche als Wiesen mit folgenden Codes deklariert sind:

613: Übrige Dauerwiesen (ohne Weiden)
697: Übrige Grünfläche (Dauergrünfläche), beitragsberechtigt
698: Übrige Grünfläche (Dauergrünfläche), nicht beitragsberechtigt