Schmale, nicht als Ackerland nutzbare Streifen und oft auch andere kleine Restflächen sind neben jedem Ackerschlag vorhanden, z.B. zwischen Weg und Acker. Sie verursachen Pflegeaufwand, meist ohne dass sie einen Nutzen für die Produktion haben. Solche Flächen, auch wenn sie nur klein sind, können mit gezielten Massnahmen zu einer wesentlichen Aufwertung der Landschaft beitragen, vor allem wenn sie neben einem oft begangenen Weg liegen.
Mindestanforderungen
- Ansaat mit Projektmischung (einheimisches, standortgerechtes Saatgut) obligatorisch.
- Mindestbreite 1m, Maximalbreite 3m.
- Höchstens 2 Schnitte (nicht im Mai).
- Keine Mulchgeräte oder Mähaufbereiter.
- Schnittgut muss abgeführt werden.
- Nicht kumulierbar mit Massnahme 104.
- Saat und Pflege gemäss Wegleitung des Vereins (Download).
- Pflegemassnahmen zur Gewährung der Verkehrssicherheit durch Kanton und Gemeinden sind gestattet und haben Vorrang.
Beiträge
- Basisbeitrag: Fr. 50 pro 100 Laufmeter.
- Initialbeitrag: Saatgutkosten werden vom Projekt finanziert, sofern die Gelder aus dem LQ-Topf ausreichen.
- Nur entlang von Strassen und Wegen.
- Die Mindestbreite von 1m muss auch nach dem Abranden gewährleistet sein.
- Nur in LR 1–3
Massnahme ist beschränkt auf Flächen, welche als Wiesen mit folgenden Codes deklariert sind:
613: Übrige Dauerwiesen (ohne Weiden)
697: Übrige Grünfläche (Dauergrünfläche), beitragsberechtigt
698: Übrige Grünfläche (Dauergrünfläche), nicht beitragsberechtigt