601 - Unbefestigte Bewirtschaftungs- und Hoferschliessungswege sowie Wanderwege

Unbefestigte Wege und Wanderwege integrieren sich besser in die Landschaft und sind für Fussgänger attraktiver als asphaltierte Wege und Strassen. Die Unterhaltspflicht des gesamten Wanderwegnetzes liegt in der Zuständigkeit des Kantons oder der Wanderwegorganisation.

  • Kieswege sind erlaubt, müssen sich aber auf der Betriebsfläche befinden und unter Code 907 deklariert sein.
  • Wanderwege sind Teil der LN
  • Mindestlänge ist 50m, beide Wegseiten miteinbezogen (25m + 25m)
  • Wanderwege auf Wiesen und Weiden (Codes: 611, 612, 613, 634, 616, 617, 697, 698)