Ackerterrassen sind ein altes Kulturgut und zeugen vom einstmals weit verbreiteten Ackerbau. Sie strukturieren das Relief und tragen so zu einer abwechslungsreichen Landschaft bei. Werden die Ackerterrassen als Acker genutzt, sind die bestockten oder begrünten Böschungen besonders augenfällig. Der grösste Teil der Terrassenstandorte wird heute jedoch als Wies- oder Weideland genutzt.
Mindestanforderungen
- Niveauunterschied mindestens 1m
- Ein- bis zweimalige Mahd
- Keine Planierung
- Keine Düngung im Böschungsbereich
- Nur Herbstweide
- Nicht entlang von Strassen
Beiträge
- Fr. 10 pro 20 Laufmeter
- Zusatzbeitrag: Fr. 5 pro 20 Laufmeter, wenn beidseitig angrenzendes Ackerland auf der eigenen Betriebsfläche.
- Bonusbeitrag: In Gebieten mit Vorrang Landschaft Nr. 116, 118, 119, 120, 152. Der Bonus beträgt Fr. 2.50 (25%) pro 20 Laufmeter.
Für allfällige spezifische Regelungen ist in allen Gebieten mit Vorrang Landschaft vor Vertragsabschluss das Inventar Ackerterrassen (SL 2010) zu konsultieren.
- Ackerterrassen müssen zwingend im Inventar der Ackerterrassen enthalten sein.
- Bei Ackerterrassen, welche nicht im Inventar enthalten sind, kann das ARE zur Abklärung beigezogen werden.