Hochstammobstbäume sind eines der prägendsten Elemente des Oberthurgaus. Sie stehen kompakt oder verstreut, in Alleen, in Reihen oder als Einzelbäume. Die Obstbaulandschaften des Thurgaus sind schweizweit bekannt und werden von den Touristen sehr geschätzt. Die einheimische Bevölkerung identifiziert sich mit der Thurgauer Obstbaulandschaft und deren landwirtschaftlichen Produkten.
Mindestanforderungen
- Alle gepflegten und gesunden Hochstamm-Obstbäume.
- Anzahl muss während der Projektperiode mindestens gleich bleiben.
- Maximal 40 neue Bäume anmeldbar pro Jahr, Minimalanforderungen für DZ müssen erfüllt sein.
Beiträge
- Basisbeitrag: Fr. 10 pro Hochstamm-Obstbaum.
- Zusatzbeitrag 1: Fr. 2.50 pro Baum ohne BFF/QII.
- Zusatzbeitrag 2: Fr. 30 pro Baum für:
- Einzelstehende Bäume ab 180 cm Stammumfang, wenn im Umkreis von 50 m keine weiteren Bäume stehen.
- Baumgruppen oder Reihen: Max. 5 Bäume mit Stammumfang ab 180 cm innerhalb eines Umkreises von 50 m. Der Abstand zu den nächsten Bäumen muss mehr als 50 m betragen.
Zusatzbeiträge 1 und 2 können kumuliert werden.