Der landschaftliche Wert von Einzelbäumen im Kulturland ist unbestritten. Bestehende Bäume sollen möglichst erhalten werden. An geeigneten Stellen sollen Neupflanzungen erfolgen. Pflanzungen nicht zu dicht – Wälder sind im Kulturland nicht erwünscht.
Mindestanforderungen
- Einheimische Bäume.
- Abstand zwischen anrechenbaren Bäumen und/oder Waldrand mindestens 20m.
- Abstand zwischen Bäumen bei Alleen mind. 12m.
Beiträge
- Basisbeitrag: Fr. 20 pro Baum.
- Zusatzbeitrag: Fr. 30 für Bäume mit Brusthöhenumfang (BHU) ab 180 cm.
- Bonusbeitrag: Fr. 5 pro Baum für Bäume mit BHU unter 180cm bzw. Fr. 12 pro Baum für Bäume mit BHU ab 180cm wenn:
- Baum in Baumreihe oder Allee mit mindestens 6 Bäumen entlang Geländestruktur oder/und
- Einzelbaum an markanter Stelle (Kuppe, Krete, Weggabelung, Bildstöckli, Aussichtspunkt).
«Andere Bäume» mit Code 926 sind nicht beitragsberechtigt.